AGB

§1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die Vermietung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle weiteren Leistungen und Lieferungen der Gäste, die damit im Zusammenhang stehen. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§2 Anreise und Abreise

Die Anreise ist ab 14.00 Uhr möglich, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Anreisen erfolgen bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung. Bei Überschreitung der Anreisezeit behält sich das Hotel das Recht vor, die Zimmer anderweitig zu vergeben, oder die Rechte aus §4 geltend zu machen. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14.00 Uhr zur Verfügung, sie sind am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält das Hotel das Recht, bestellte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zu bemühen.

§3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 8 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegen über einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern. Eine Barauszahlung von Wert- oder Leistungsgutscheinen erfolgt nicht. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

§4 Rücktritt, Stornierung, No-Show

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit dar Leistungserbringung. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Des Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit dar Leistungserbringung vorliegt. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren.
a) Für Privatgäste und Firmenkunden gelten folgende Stornierungsfristen und No-Show-Kosten:

  • bis 18.00 Uhr am Anreisetag kostenfrei
  • nach 18.00 Uhr am Anreisetag 75% der gebuchten Leistungen.
  • bis 3 Zimmer kostenfreie Stornierung am Anreisetag bis 16.00 Uhr
  • Bei Arrangements mit Anzahlungsleistungen, kann der Betrag nicht zurückerstattet werden, bitte beachten Sie diesen Zusatz und schließen bei Bedarf eine Reisekostenrücktrittsversicherung ab.

b) Für Veranstaltungskunden(Pauschalreise, Reisegruppen)gelten folgende Stornierungsfristen und No-Show-Kosten:
Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Besteller die gebuchten Leistungen kostenfrei stornieren. Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 50 % der gebuchten Leistungen berechnet. Stornierungen bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 70 % der gebuchten Leistungen berechnet.Stornierungen bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden mit 90 % der gebuchten Leistungen berechnet. Später eingehende Stornierungen werden mit 100 % der gebuchten Leistungen berechnet. Bei einer Buchung ab 10 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 7 Tage. Bei einer Buchung ab 20 Hotelzimmern verlängern sich die genannten Stornofristen um 14 Tage.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, daß kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kundeninnerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist des Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vorn Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den vorgenannten Betrag zu zahlen.

§5 Haftung

Die Haftung für eingebrachte Güter richtet sich nach deutschem Recht.

§6 Schlussbestimmung

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz das Hotels. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz das Hotels in Bernburg. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 36 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz das Hotels. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen galten die gesetzlichen Vorschriften.